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Häufige Fragen

Von wem bekomme ich eine Verordnung/Rezept?

Verordnungen werden ausgestellt von Allgemeinärzten (Hausärzten), Kinderärzten,  Internisten,  HNO-Ärzten, Neurologen, Zahnärzten und Kieferorthopäden sowie Kieferchirurgen.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
 

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Je nach Störungsbild und der Einschätzung Ihres Arztes können Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet werden. Im Normalfall finden die Therapien 1-2 Mal in der Woche statt. Bei Akut-Fällen (z.B. nach Schlaganfall) kann sich der Therapieintervall auch erhöhen.
 

Ist die logopädische Behandlung eine Kassenleistung?

Ja, eine logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und wird von den Krankenkassen bezahlt. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes pro Rezept. Die Höhe der Summe entspricht den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung der Zuzahlung möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.

Mehr dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de

 

© 2013 - 2014 Christine Grünewald